Baumfällung mit Baumdienst Herkenrath.

Eine Baumfällung ist nicht immer notwendig und grundsätzlich versuchen wir bei jedem Baum zunächst erhaltende Maßnahmen durchzuführen, denn jeder Baum ist ein großer Gewinn für das lokale Klima und Ökosystem. Sollte es jedoch unumgänglich sein Bäume zu fällen, sind wir für Sie da. Der Baumdienst Herkenrath ist insbesondere spezialisiert auf Gefahrenfällung und Abseiltechniken auf engstem Raum. Wir fällen schwierige Einzelbäume, führen Rodungsarbeiten durch und kümmern uns im Vorfeld bei der Stadt um eventuelle Genehmigungen laut der bestehenden Baumsatzung.

Was Baumeigentümer bei einer Baumfällung unbedingt beachten müssen.

Bitte lassen Sie sich vor einer Baumfällung durch uns beraten. Baumeigentümer sind mit der Baumschutzverordnungen und der kommunalen Baumschutzsatzungen an einen breiten Anforderungskatalog gesetzlich gebunden. Die Satzungen und Verordnungen verfolgen das Ziel, schützenswerte Bäume zu bewahren und die Vitalität der Ökosysteme zu erhalten. Für Baumeigentümer gilt dementsprechend, sich an die gesetzlichen Richtlinien zu halten. Bei Baumfällungen bedeutet das, dass im Vorfeld eine Genehmigung eingeholt werden muss. Wir vom Baumdienst Herkenrath bieten Ihnen hierfür das Komplettpaket aus Beurteilung des Baumzustandes, Einholung der notwendigen Genehmigungen und die eventuelle Fällung des Baumes.

Team des Baumdienst Herkenrath

Wenn die Baumfällung zwingend notwendig wird.

Es zählt zu unseren Aufgaben als Baumpfleger, die Vitalität der Bäume langfristig zu fördern und die Verkehrssicherheit aufrechtzuerhalten. Denn Bäume sind lebendige Organismen und als solche entwickeln sie sich nicht nur stetig weiter, sondern sind auch äußeren Einflüssen ausgesetzt. Wir vom Baumdienst Herkenrath versuchen der äußerlichen Beeinträchtigung des Baumes mit fachgerechten Pflegemaßnahmen zu begegnen. In bestimmten Fällen sind wir jedoch mit unserem baumpflegerischen Latein am Ende und können nichts anderes als die notwendige Baumfällung attestieren. Die Gründe sind oftmals der allgemeine, gesundheitliche Zustand des Baumes in Wechselwirkung mit externen Einflüssen, wie Extremwetterereignisse, Klimawandel, Trockenheit, tiefgreifende Erkrankungen oder anderer Faktoren.

Am Liebsten fällen wir gar nicht, denn jeder gefällte Baum ist auch ein Verlust für unser Ökosystem. Stellt der Baum jedoch ein nicht zu bändigende Gefahr dar, ist die Fällung zwingend erforderlich.

Baumfällung von Gefahrenbäumen.

Eine Baumfällung wird unausweichlich, wenn alle anderen Möglichkeiten und Alternativen ausgeschöpft sind, die eine Verkehrssicherheit gewährleisten oder wieder herstellen könnten. Ist ein Baum demnach nicht mehr stand- oder bruchsicher, stellt er eine unmittelbare Gefahr für Dritte dar und entsprechende Maßnahmen zum Schutz des Umfeldes müssen ergriffen werden. Eine Vielzahl an Gründen können für eine Einstufung als Gefahrenbaum sprechen. Zu den häufigsten Beeinträchtigung der Verkehssicherheit zählen Sturmschäden oder holzzerstörende Pilzerkrankungen, aber auch das Alter oder der Wuchs kann ein Grund für eine Baumfällung sein. Ist eine anschließende Ersatz- bzw. Baumpflanzung gewünscht, können wir Sie dazu beraten und den Auftrag selbstverständlich auch ausführen.

Wir sind spezialisiert auf Gefahrenfällung.

In kommunalen Bereichen ist es oftmals nicht möglich eine Fällung vom Boden aus durchzuführen, da nicht ausreichend Platz für einen sicheren Fall zur Verfügung steht. So regeln auch Unfallverhütungsvorschriften unser bedachtes Vorgehen am Standort, damit weder angrenzende Pflanzen, Gebäude oder andere Sachwerte durch die Baumarbeiten beschädigt werden. Sofern der Baum also noch beklettert werden kann, wenden wir die Seilklettertechnik an und fällen den Baum Stück für Stück. In dieser Fällmethode sind wir absolute Spezialisten. Alternativ können wir Hebebühnen und Kranfällungen unabhängig von der Baumstatik einsetzen. Dies setzt jedoch genügend Platz und einen ausreichenden Zugang für das schwere Gerät voraus.

Checkliste für die Baumfällung.

Eine Baumfällung bedarf immer auch der Beachtung gesetzlicher Vorschriften und möglichen Fälltechniken vor Ort.

Kettensäge der Firma Herkenrath
  • Vorhandensein von Brutstätten überprüfen
  • Baumgutachten einholen
  • Kann die Baumfällung vermieden werden
  • Prüfung der Verordnung und Satzung
  • Einholung der Genehmigung
  • Standortbegutachtung
  • Auswahl der Fälltechnik
  • Planung der Ersatzpflanzung
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